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LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2014 - 7 Sa 2161/13 (https://dejure.org/2014,16298)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 3 KSchG, § 95 Abs 1 BetrVG, § 1603 BGB
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Doppelverdienst - Elternunterhalt - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.11.2013 - 1 Ca 6464/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13
Denn die Unterhaltspflicht der in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehepartner untereinander gemäß § 1360 BGB besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Ehepartner tatsächlich unterhaltsbedürftig ist (BAG v. 28.06.2012 - 6 AZR 682/10 - NZA 2012, 1090-1097).Diese darf nicht gänzlich außer Betracht gelassen werden (BAG v. 28.06.2012 - 6 AZR 682/10 - a.a.O.) Demgegenüber mussten die Betriebsparteien keine Regelung dazu treffen, dass Doppelverdienst des Ehegatten zu einer Verminderung der zu vergebenden Punkte führt.
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13
Sie können die gesetzlichen Anforderungen an die Sozialauswahl nicht abweichend von § 1 Abs. 3 KSchG festlegen (BAG v. 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 -, juris). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01
Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 7 Sa 2161/13
Einer solchen Verpflichtung steht auch die Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG) entgegen, mit der es unvereinbar wäre, § 1 Abs. 3 KSchG dahingehend auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet würde, einem verheirateten Arbeitnehmer nur wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 -, juris).